Dorthin auf Rehabiliation

Ein Überblick

Aufnahme in private Reha-Einrichtung

Voraussetzung für einen stationären Behandlungsaufenthalt (Heilverfahren bzw. Anschlussheilverfahren) ist – neben der passenden medizinischen Indikationsstellung – im Regelfall das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung Ihrer zuständigen Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung. Daneben bieten die Mitgliedsbetriebe auch die Möglichkeit einer Unterbringung als Selbstzahler.

Die Bewilligung Ihres stationären Rehabilitationsaufenthaltes erfolgt durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Dazu ist zunächst ein schriftlicher Antrag bei ihrem Versicherungsträger erforderlich. Ihr behandelnder Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt wird diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen.

Hier finden Sie einen Link zum Antragsformular:

Es liegt zudem bei allen Versicherungsträgern das Antragsformular in Papierform auf und kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Auf der Internetseite vom Österreichischen Rehabilitationskompass finden Sie genaue Erklärungen zur richtigen Ausfüllung ihres Antrages.

Damit Sie Ihren Rehabilitationsaufenthalt in einem unserer Mitgliedsbetriebe absolvieren können, dürfen Sie nicht vergessen, unter dem Punkt „vorgeschlagene Einrichtung“ die Wunsch-Klinik anzugeben. Eine Auswahl der Reha-Kliniken finden Sie hier. 

Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung des Antrags auf medizinische Notwendigkeit durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Der Prüfprozess endet mit der Mitteilung der Bewilligungsentscheidung an Sie und – bei positivem Bescheid- zeitgleich an die Einrichtung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kontaktaufnahme mit der Reha-Klinik sinnvoll, um einen Termin zu vereinbaren oder auch Ihren Wunschtermin mitzuteilen.

Die meisten privaten Akutkliniken in Österreich sind als Belegspitäler organisiert. Das bedeutet, dass die Patient:innen sich die Ärztin/den Arzt ihres Vertrauens selbst auswählen. Diese empfehlen dann eine Privatklinik, die für die entsprechende, geplante Behandlung bestmöglich ausgestattet ist. Gemeinsam mit dem Belegarzt/der Belegärztin haben die Patient:innen die Möglichkeit, die Infrastruktur der Privatklinik zu nutzen. Hierbei steht der Belegärztin/dem Belegarzt ein hochqualifiziertes, in der jeweiligen Klinik fix angestelltes Team zur Seite.

Die Belegärztin bzw. der Belegarzt müssen rund um die Uhr erreichbar sein und darüber hinaus eine Stellvertretung benennen. Vor Ort ist ständig Personal zur Sicherstellung von jederzeitiger Verfügbarkeit ärztlicher Hilfe (Ärztin/Arzt mit Notarztdiplom).

Sollten Patient:innen noch auf der Suche nach einer passenden Ärztin,/Arzt für die jeweilige Behandlung sein, können sie auch den Weg über die einzelnen Kliniken wählen. Viele Privatspitäler haben die in ihrem Haus tätigen Belegärztinnen und Belegärzte auf der Website aufgelistet.

  • Kurz gefasst: Der Weg zur Rehabilitation: Die Zuweisung erfolgt über den niedergelassenen Arzt, einen Facharzt oder eine Klinik, welche beim zuständigen Kostenträger eingereicht wird.
  • Wie komme ich in meine Wunschklinik? Geben Sie im Rehabilitationsantrag die bevorzugte Wunschklinik an. Das Formular finden Sie auf der Website Ihrer Sozialversicherung und Ihrer Wunschklinik. In allen Klinken sind auch Aufenthalte durch Selbstzahler möglich!
  • Ein- oder Zweibettzimmer? In allen Einrichtungen erfolgt die Unterbringung je nach Gesundheitszustand und aktueller Covid-19 Situation in Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Besucherregelung: Während der Corona-Pandemie gelten eingeschränkte Besucherregelungen. Weitere Einblicke und aktuelle Informationen (Covid-19 Regelungen) erhalten Sie auf der Website der einzelnen Einrichtungen.
  • Stationäre Reha gilt als Krankenstand: Eine bewilligte stationäre Reha gilt arbeitsrechtlich als Krankenstand.
  • Kosten: Die Kosten für die Reha übernimmt Ihre Versicherung. Für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation ist je nach Einkommen eine Zuzahlung der Versicherten vorgesehen.
  • Reha-Angebote: Unsere Übersicht über verschiedene Reha-Angebote unserer Mitglieder als ePaper bzw. PDF-Download finden Sie unten.

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