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Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs

„Die PRIKRAF-Mittel decken medizinisch notwendige Heilbehandlungen“

In der Berichterstattung um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) wurden eine Vielzahl von unrichtigen Behauptungen zur Finanzierung der österreichischen Privatspitäler aufgestellt. Diese möchte der Verbands der Privatkrankenanstalten richtigstellen.

„Es ist schlicht falsch, wenn behauptet wird, dass über den PRIKRAF den Privatspitälern Geld geschenkt würde. Es handelt sich um die Vergütung von Leistungen, die von den Kliniken erbracht wurden“, stellt Verbandspräsident Prim. Dr. Josef Macher richtig, „die PRIKRAF-Mittel decken medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Sie kommen ausschließlich den Beitragszahlern der Gesundheitskasse zugute.“

Mittel kommen ausschließlich Beitragszahlern zugute

„Privat Zusatzversicherte zahlen ihre SV-Beiträge wie jeder andere auch. Sie haben also einen Anspruch darauf, dass ihre Sozialversicherung einen Anteil an den Behandlungskosten übernimmt.“, erklärt Macher. In ausnahmslos allen Fällen handelt es sich dabei um medizinisch notwendige Eingriffe – und nicht etwa Schönheitschirurgie, denn ästhetische Eingriffe werden weder im öffentlichen noch im privaten Spital von der Kasse übernommen.

Behandlung in öffentlichem Spital für SV teurer als im Privatspital

„Würden die Patient*innen nicht in ein Privatspital gehen, müsste dieselbe Behandlung in einem öffentlichen Spital durchgeführt werden, die Gesundheitskasse müsste also in jedem Fall dafür zahlen.“, so der Verbandspräsident. Allerdings wäre die Behandlung in einem öffentlichen Spital für die Sozialversicherung deutlich teurer. Bei der Abrechnung über den PRIKRAF werden wesentlich niedrigere sogenannte Leistungspunktewerte angesetzt. Daher erspart sich die Gesundheitskasse also eine Menge Geld und entlastet zudem das öffentliche Spitalssystem.

Abschaffung des PIRKAF widersinnig

Ein Drittel der Österreicher*innen haben eine private Zusatzversicherung, Tendenz steigend. Weil die Zahl der Behandlungen in Privatkliniken stark zunimmt, nämlich um rund 16% seit 2008, war die PRIKRAF-Aufstockung 2018 eine Notwendigkeit. Die Privatspitäler haben schlicht mehr an Leistungen erbracht, die entsprechend abgegolten werden.

Folglich sei die Forderung nach einer Abschaffung des PRIKRAF auch höchst widersinnig, wie Macher betont: „Eine Abschaffung ändert nichts daran, dass die Gesundheitskasse medizinische Behandlungen bezahlen muss, wenn die Beitragszahler sie notwendigerweise in Anspruch genommen haben.“

Über den Verband
Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs ist seit 1953 die Interessensvertretung für Rechtsträger privater Krankenanstalten und verfügt über eine eigene Kollektivvertragsfähigkeit. Er repräsentiert eine der tragenden Säulen des österreichischen Gesundheitswesens.

Nähere Informationen unter www.privatkrankenanstalten.at

Rückfragen

Elena Reghenzani, BA

PR-Beauftragte Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs

e.reghenzani@privatkrankenanstalten.at

+ 43 660 358 826 0

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Prim. Dr. Josef Macher, Präsident des Verbands der Privatkrankenanstalten Österreichs © Foto Lauringer