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Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs

„Während Corona galt die Anerkennung noch allen Pflegefachkräften und Ärzten, jetzt wird nur ein Teil der Helden entschädigt – das ist untragbar!“

Während die Bundesregierung einen steuerfreien Bonus in der Höhe von 500 Euro für die Ärzt*innen und Pflegekräfte in Österreichs Spitälern und Pflegeeinrichtungen plant, um deren Leistungen während der Corona-Pandemie zu ehren, sind Ärzte und Pflegefachkräfte von diesem Bonus ausgeschlossen, wenn sich deren Dienstgeber in privater Trägerschaft befindet und nicht konfessionell geführt wird. Und das, obwohl auch die Privat- und Rehakliniken in der Pandemie nachweislich dazu beigetragen haben, das allgemeine Gesundheitssystem zu entlasten.

„Eine Pandemie unterscheidet nicht nach der Trägerschaft eines Arbeitgebers, daher haben wir auch nicht unterschieden“, so Primar Dr. Josef Macher, Präsident der Privatkrankenanstalten Österreichs. Und er erklärt weiter: „Patient*innen wurden während der Pandemie zur Entlastung der öffentlichen Krankenanstalten in Privatkliniken übernommen. Einige Reha-Kliniken hatten den Betrieb eine Zeit lang ausschließlich für Covid-Patient*innen eingerichtet und vorgehalten und auch die Mitarbeiter*Innen unserer Alten- und Pflegeheime waren im letzten Jahr den bekannten, besonderen Belastungen ausgesetzt. Und jetzt wird im Nachhinein plötzlich eine Unterscheidung nach Trägerschaft des Gesundheitsbetriebes eingezogen – manche erhalten so einen Bonus und manche eben nicht. Das ist unerträglich“, so Macher.

Mitarbeiter*innen der betroffenen Betriebe hätten ebenso einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen während der Pandemie geleistet und waren ebenfalls erhöhten Belastungen und einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt. Die nachträgliche Unterscheidung bei den Bonuszahlungen sei daher diskriminierend. „Im letzten Jahr haben alle in der Krise zusammengehalten und die ´Helden des Alltags` gefeiert – und jetzt, wo es um die Bonuszahlungen geht und darum, dem Dank auch Taten folgen zu lassen, wird plötzlich zwischen Helden, die den Bonus verdient haben und Helden, die ihn nicht verdient haben, unterschieden“, so Macher.

Der Verband der Privatkrankenanstalten fordert daher, dass die Bonuszahlung von 500 EUR allen betroffenen Mitarbeiter*Innen des Gesundheitswesens ausgezahlt wird.

Über den Verband
Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs ist seit 1953 die Interessensvertretung für Rechtsträger privater Krankenanstalten und verfügt über eine eigene Kollektivvertragsfähigkeit. Er repräsentiert eine der tragenden Säulen des österreichischen Gesundheitswesens. Nähere Informationen unter www.privatkrankenanstalten.at

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Mag. Eva Mandl
Himmelhoch GmbH
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