Ihre Rechte als Patient:in
Diese Rechte sollten Sie als Patient:in kennen.
Patient:innenrechte
Rechte von Patientinnen und Patienten (laut KAKuG §5a)
- Recht auf Information: Über die ihnen zustehenden Rechte und Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte
- Recht auf Aufklärung: Patientinnen und Patienten müssen von ihrer Belegärztin/ihrem Belegarzt über die Diagnose (Untersuchungsergebnis) und über die möglichen Behandlungsarten wahrheitsgetreu informiert werden. Die vorgeschlagene Behandlung muss für den Patienten verständlich und umso ausführlicher erklärt werden, je ungewisser der Behandlungserfolg und je schwerwiegender die Behandlungsfolgen sind. Dabei haben Patientinnen und Patienten das Recht auf ein persönliches und ausführliches Gespräch. Die Aufklärung der Patientin/des Patienten zur durchgeführten Heilbehandlung und deren Dokumentation hat durch die jeweiligen Belegärztin/den jeweiligen Belegarzt zu erfolgen. Auch über die für die Behandlung anfallenden Kosten müssen Patientinnen und Patienten durch ihre Belegärztin/ihren Belegarzt informiert und aufgeklärt werden.
- Recht auf Selbstbestimmung: Patientinnen und Patienten müssen einer medizinischen Behandlung zustimmen und sie können Vertrauenspersonen festlegen, die in Entscheidungen miteinbezogen werden müssen.
- Recht auf Datenschutz, Verschwiegenheit und Geheimhaltung: Die Klinik und deren Personal unterliegen laut Gesetz der Verschwiegenheitspflicht. Patientinnen und Patienten ermächtigen jedoch die Krankenanstalt, den Sozial- und privaten Zusatzversicherungen die notwendigen Auskünfte, insbesondere im Zusammenhang mit Kostenübernahme und Abrechnung, zu erteilen.
- Anspruch auf Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt
- Anspruch auf seelsorgerische Begleitung und psychologische Unterstützung
Recht auf Wahrung der Intimsphäre (auch in Mehrbetträumen)
Rücksichtnahme auf einen allgemein üblichen Lebensrhythmus - Recht auf ein Sterben in Würde
- Anspruch auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume bei der Versorgung von Kindern Patientinnen und Patienten müssen einer medizinischen Behandlung zustimmen und sie können Vertrauenspersonen festlegen, die in Entscheidungen miteinbezogen werden müssen.