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Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs

KV-Privatkrankenanstalten: Einigung nach langwierigen Verhandlungen

Beim sechsten Termin am 21. Mai konnte nach schwierigen Verhandlungsrunden eine Einigung für den Kollektivvertrag der Privatkrankenanstalten erzielt werden. Das attraktive Angebot der Arbeitgeberseite, das sehr deutlich über der Inflationsrate liegt und eine signifikante Reallohnsteigerung bringt, war letztendlich ausschlaggebend. Der Kollektivertrag wird rückwirkend mit 1. April 2024 in Kraft treten und gilt zumindest bis Jahresende 2025.

Bereits in der ersten Verhandlungsrunde am 8. Februar hatte die Arbeitgeberseite der Gewerkschaft ein äußerst attraktives Angebot vorgelegt. Dennoch brauchte es insgesamt sechs Verhandlungstermine, bis nun am 21. Mai ein Abschluss erzielt werden konnte. Generalsekretär und Verhandlungsleiter für den Verband der Privatkrankenanstalten, Mag. Stefan Günther, ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Wir haben mit den Anpassungen ein weiteres, deutliches Zeichen für die Attraktivierung der Berufe im Gesundheitsbereich gesetzt und nehmen damit die Verantwortung der privaten Gesundheitsbetriebe als unersetzbaren Teil des gesamten Gesundheitssystems wahr.“

Die wichtigsten Details des KV-Abschlusses

Der rückwirkend mit 1. April in Kraft tretende Kollektivvertrag bringt für das Kalenderjahr 2024 eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter um 9,15 %. Für 2025 ist eine Erhöhung um den VPI plus 0,45 % vorgesehen. Die Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen werden 2024 und 2025 in Summe um 62 % erhöht, die Zulagen für Fachärzt:innen und Allgemeinmediziner:innen werden pauschal auf 800 Euro angehoben. Ab 2025 wurde zudem eine unbefristete Anrechnung von facheinschlägigen Vordienstzeiten festgelegt und loyalen Mitarbeiter:innen werden abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu zwei zusätzliche Urlaubstage gewährt. „In Summe liegt die Einigung schon 2024 deutlich über der festgestellten Inflation und bringt in einer Gesamtbetrachtung der Laufzeit bis 2025 für einige sogar die Abgeltung der Teuerung in Höhe der doppelten Inflation“, erläutert Stefan Günther den Abschluss.

Über den Verband

Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs ist seit 1953 die Interessensvertretung für Rechtsträger privater Krankenanstalten und verfügt über eine eigene Kollektivvertragsfähigkeit. Er repräsentiert eine der tragenden Säulen des österreichischen Gesundheitswesens. Nähere Informationen unter www.privatkrankenanstalten.at

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Doris Lenhardt
Himmelhoch GmbH
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