Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft als besonderer Faktor der österreichischen Ökonomie gewinnt zunehmend an Bedeutung mit deren Produktivität, Verflechtung, Vorleistungsstruktur, Exportmöglichkeiten und Beschäftigten. Lange wurde Gesundheit nur als Kostenfaktor angesehen.

Zur Gesundheitswirtschaft zählen nicht nur das Gesundheitswesen im engeren Sinne, sondern viele weitere Bereiche, deren Wachstum maßgeblich vom Bedürfnis nach Gesundheit bestimmt wird.

Die Bruttowertschöpfung der gesamten Gesundheitswirtschaft in Österreich nimmt 10,85% Anteil an der Gesamtwirtschaft laut IHS 2017 ein.

Die laufenden Gesundheitsausgaben in Österreich* im Jahr 2023 belaufen sich gemäß Gesundheitsministerium auf Euro 52.280 Mio. (Der öffentliche Anteil an laufenden Gesundheitsausgaben liegt bei 77.1%). 

Rund drei Viertel der laufenden Gesundheitsausgaben werden aus öffentlichen Mitteln aufgebracht, dies beinhaltet Ausgaben der Sozialversicherungsträger, des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden*. Ein Viertel sind private Gesundheitsausgaben und bestehen, neben den Ausgaben der privaten Haushalte, auch aus Aufwendungen privater Versicherungsunternehmen und anderer privater Organisationen ohne Erwerbszweck sowie aus betriebsärztlichen Leistungen*.

Mehr als 3.5 Millionen Österreicher:innen haben eine private Krankenversicherung.**

*Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (SHA 2011 (OECD/Eurostat/WHO)). Erstellt am 12.06.2024.
**Quelle: Jahresbericht VVO 2023

Finanzierung

Wenn für die Behandlung einer Erkrankung ein stationärer Aufenthalt im Spital notwendig ist, so entstehen Kosten, z.B. für die medizinische Untersuchung und Behandlung der Patient:innen, die erforderlichen Heilmittel, Pflege, Unterkunft oder Verpflegung.

In Österreich beruht die Gesundheitsversorgung durch die Pflichtversicherung auf dem Sozialversicherungsmodell. Die Sozialversicherungen finanzieren sich hauptsächlich durch Versicherungsbeiträge. Der Bund regelt in Grundsätzen das Krankenanstaltswesen, für die Ausführung sind die Bundesländer zuständig. Die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems erfolgt durch Sozialversicherungsbeiträge, steuerfinanzierte öffentliche Gelder und aus privaten Zuzahlungen in Form von direkten und indirekten Kostenbeteiligungen (z.B. „Taggeld“ Verpflegungskostenbeitrag der Patient:innen, Rezeptgebühren, Selbstbehalte, private Krankenversicherungen).

Private Spitäler erhalten für Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Sozialversicherungen besteht nach den Regeln der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-Modell) eine Finanzierung durch den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF). Der PRIKRAF wiederum wird aus Mitteln inländischer Träger der Sozialversicherung für stationäre und tagesklinische Leistungen und Pflegekostenzuschüsse für Behandlungen in einer PRIKRAF-Krankenanstalt, durch Erstattungsbeträge ausländischer Versicherungsträger sowie durch Vermögenserträge finanziert.

Private Krankenanstalten finanzieren sich vorrangig aus Zahlungen privater Krankenversicherungen, welche ihnen aufgrund von Direktverrechnungsverträgen für die Behandlung privat versicherter oder zusatzversicherter Personen zufließen, sowie aus direkten Zahlungen nicht privat versicherter Patient:innen. Darüber hinaus erhalten diese für Personen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, Kostenbeiträge der Sozialversicherung. Diese Beiträge werden über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) abgewickelt.

Die Beiträge der Sozialversicherungen, die private Krankenanstalten für Ihre Leistungen erhalten, sind deutlich geringer als öffentliche Spitäler für die idente Leistung. Die österreichische Sozialversicherung hat im Jahr 2022 im Österreichdurchschnitt für den stationären Bereich aller fondsfinanzierter Krankenanstalten pro LKF-Punkt einen Beitrag von EUR 0,72 bis EUR 0,76 geleistet. Die Sozialversicherung hat für Leistungen der PRIKRAF-Kliniken im Jahr 2022 bezogen auf den einzelnen LKF-Punkt einen Finanzierungsbeitrag von EUR 0,455 geleistet.*

Bei den über den jeweiligen Fonds abgerechneten stationären Endkosten pro Aufenthalt liegt der PRIKRAF um rd. 70% unter dem durchschnittlichen Wert der Landesfonds. Eine Ungleichbehandlung von Leistungen im Bereich des PRIKRAF zu landesfondsfinanzierten Leistungen besteht auch darin, dass Mitversichertenpatientenanteile gem. § 447f ASVG bei privaten Krankenanstalten gegengerechnet werden müssen, bei öffentlichen Krankenanstalten aber nicht. Die Finanzierungen der unterschiedlichen Gruppen von Krankenhausträgern (öffentlich-gemeinnützig, privat-gemeinnützig und privat) ist von sehr unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen geprägt, da uA. die LKF-Punktewerte stark variieren und somit auch Investitionsfinanzierung und Finanzierungslücken im operativen Bereich unterschiedlich adressiert werden. Lücken der Finanzierung werden in Bereich der öffentlich-gemeinnützigen Krankenanstalten durch Abgangsfinanzierungen inkl. Darlehensermächtigungen geschlossen. Bei Privaten müssen in der Regel Erträge aus anderen Bereichen herangezogen werden.**

* Studie Contax 2022
** Studie Haber 2017