Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs begrüßt die Initiative des Gesundheitsministeriums, den Pflegebonus gesetzlich zu verankern. Für anspruchsberechtigte Beschäftigte ist der Pflegebonus mittlerweile wie ein fixer Gehaltsbestandteil.
Bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Verankerung des Pflegebonus sind folgende Punkte zu beachten:
- Mitarbeitende in Privatkrankenanstalten dürfen auch in Zukunft nicht ausgenommen sein.
- Eine dauerhafte Sicherung der Finanzierung des Pflegebonus (auch nach 2028) ist für alle Gesundheitsbetriebe von Relevanz.
- Die Auslegung soll in Zukunft österreichweit einheitlich sein.
- Die unterschiedlichen Finanzierungsströme bei Betrieben in privater Trägerschaft sind zu berücksichtigen. Erhalten bleiben kann die direkte Auszahlung an die Beschäftigten durch die Betreiber, wobei eine Abrechnung über eine zentrale Stelle auf Bundesebene sinnvoll wäre. Zur Vermeidung von bundesweit unsachlichen Unterschieden über die Höhe des Pflegebonus und die Anspruchsberechtigung sollte eine bundesweit zuständige Abrechnungs- und Kontrollstelle definiert werden.
Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs hat in einem Brief an FBM Korinna Schumann diese Anliegen dargelegt.